Möchtest Du in einem Dojo die Kampfkunst BUJINKAN BUDO TAIJUTSU erlernen und studieren, gilt es folgende Richtlinien zu beachten und einzuhalten, welche vom HOMBU DOJO in Japan festgelegt wurden:
Das BUJINKAN soll nur für jene offen sein, die mit den Richtlinien des BUJINKAN HOMBU DOJO einverstanden sind und sie aufrechterhalten. Jene die es nicht tun, soll es nicht erlaubt sein, teilzunehmen.
Seit kurzem ist das BUJINKAN in der Tat international geworden. So wie es verschiedene Zeitzonen gibt, existieren auch verschiedene Tabus unter den Menschen und Nationen dieser Welt. Wir müssen uns gegenseitig respektieren und bemühen, solche Tabus abzubauen. An erster Stelle soll das Herz des Kriegers stehen und gemeinsam müssen wir an der eigenen Vervollkommnung und der des BUJINKAN arbeiten. Jene, die die obengenannten Richtlinien nicht aufrechterhalten, sollen aus dem BUJINKAN ausgeschlossen werden.
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Regel Nr. 6)
Es ist damit gemeint, dass Unfälle, die im BUJINKAN-Training passieren auf Beteiligten-Ebene (Privat-Haftpflicht) oder Dojo-Ebene (Vereinshaftpflicht) reguliert werden sollen - grundsätzlich aber der Unfallverursacher für die Regulierung zu sorgen hat.
Regel Nr. 7)
Seit dem die Verantwortung für das BUJINKAN an die DAISHIHAN übergeben wurde, darf jeder DAISHIHAN eigene BUJINKAN-Mitgliedskarten ausgeben. Vorher mussten diese
zentral im HOMBU Dojo bestellt werden.
Regel Nr. 9)
An einige SHIHAN mit dem 15. Dan wurde der Titel DAISHIHAN mit besonderen Befugnissen vergeben.
Diese dürfen den SAKKI-Test (Test zum 5. Dan) abnehmen.